Mietrecht
Klauseln zu Schönheitsreparaturen in Mietverträgen oft unwirksam
München. Mieter werden oft vertraglich zu Schönheitsreparaturen verpflichtet. Die entsprechende Klausel muss aber wirksam formuliert werden. Sonst ist der Mieter nicht in der Pflicht und kann ggf. sogar Geld zurückfordern. Die konkreten rechtlichen Grundlagen erklärt der Mieterverein München.




