Mietrecht
Mieter müssen Parkettböden nach Auszug nicht abschleifen
Berlin. Mieter können nicht dazu verpflichtet werden, nach dem Auszug Parkettböden abzuschleifen und zu versiegeln. Das Landgericht Berlin erklärte entsprechende Klauseln im Mietvertrag für unwirksam, da dem Mieter dadurch ein Übermaß an Reparaturpflicht auferlegt werden würde.

Der Parkettboden muss beim Auszug nicht vom Mieter abgeschliffen werden.© Lägler




