Recht
Vermieter müssen mitvermietete Einrichtungen reparieren
Berlin. Wasserhähne und Toilettenspülungen gehören zu mitvermieteten Einrichtungsgegenständen. Mieter stellen sich oft die Frage, wer bei Beschädigungen die Reparaturen oder Erneuerungen bezahlt. Der deutsche Mieterbund schafft Klarheit, wann Mieter oder Vermieter haften.

Zu den vermieteten Einrichtungen gehören meist die Sanitäranlagen in Küche und Bad.© dpa



