Verbraucherschutz
Kostenvoranschlag - Handwerker müssen sich an vereinbarten Preis halten
Düsseldorf. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass Kostenvoranschläge von Handwerkern verbindlich sind. Lediglich Abweichungen von 10 bis 15 Prozent sind zulässig. Zur Sicherheit sollten im Vorfeld getroffene Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden.

Handwerker müssen sich an die im Kostenvoranschlag vereinbarten Preise halten.© Reiner Kruse




