Naturschutz
Vorsicht beim Stutzen von Bäumen und Hecken
Mülheim. Seit dem 1. März gilt das Schnittverbot, das durch das Bundesnaturschutzgesetz geregelt ist. Demnach dürfen Bäume und Hecken nur noch schonenden Form und Pflegeschnitten unterzogen werden. Durch das Schnittverbot soll der Erhalt von Lebensraum für wildlebende Tiere gewährleistet werden.

Wer seinen Garten auf Vordermann bringt, sollte beim Beschneiden von Bäumen und Hecken Vorsicht walten lassen.© Olaf Fuhrmann / WAZ FotoPool




