Naturschutzgesetz
Hecken dürfen nur noch bis Ende Februar radikal geschnitten werden
Bonn. . Wer seine Hecken maßgeblich stutzen will hat dafür nur noch bis Ende Februar Zeit. Danach gilt für Hecken und Gebüsche: Nur noch Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt. So sieht es das Bundesnaturschutzgesetz vor. Erst im September ist danach umfangreiches Stutzen wieder erlaubt.

Für umfangreiches Hecken-stutzen bleibt Gärtnern nicht mehr viel Zeit.© Thinkstock




