Recht
Untervermietung an Touristen nun deutlich erschwert
Essen. Die Entscheidung des BGH untersagt es Mietern, die eigene Wohnung an Touristen unterzuvermieten. Damit folgt es dem Anliegen der Hotels, die sich von Online-Zimmervermittlern bedroht sehen. Doch gefährdet das Urteil nun tatsächlich das Geschäftsfeld von Airbnb und Co? Die Regelungen sind strikt.





