Urteil
BGH verbietet kurzfristige Untervermietung an Touristen
Karlsruhe. Ein Mieter darf seine Wohnung nicht an Touristen untervermieten. Es sei denn, der Vermieter erlaubt ihm dies ausdrücklich. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Im konkreten Fall hatte ein Berliner seine Wochenend-Wohnung im Internet angeboten, um die Kosten zu decken.

Die Erlaubnis zur Untervermietung umfasst nicht automatisch die kurzfristige Vermietung an Touristen.© Dieter Assmann




