Tourismus
BGH lehnt Untervermietung von Wohnung an Touristen ab
Essen. . Hotels in Deutschland haben zunehmend mit Wettbewerbern im Internet zu tun, die dort Zimmer anbieten. Der Bundesgerichtshof hat nun eine Entscheidung getroffen, die einem Mieter untersagt, seine Wohnung an Touristen unterzuvermieten. Gefährdet das das Geschäftsfeld von Airbnb und Co.?

Wer auf Reisen nicht im Hotel übernachten will, findet im Internet viele Anbieter, die Privatwohnungen vermitteln.© Archiv/Kurt Michelis, WAZ FotoPool



