Wohnen
Untervermietungen müssen gegenüber dem Vermieter begründet werden
Karlsruhe. Wer seine Wohnung teilweise oder komplett untervermieten will, muss dies zuvor mit dem Vermieter absprechen und ihm Gründe dafür nennen. Laut Deutschem Mieterbund reichen aber schon kleine Gründe wie Einsamkeit durch Auszug der Kinder. Ein Veto-Recht bleibt dem Vermieter jedoch erhalten.




