Mietrecht
Mieter dürfen Wohnung auch als Feriendomizil an Touristen untervermieten
Berlin. Will ein Mieter seine Wohnung untervermieten, muss er zunächst seinen Vermieter um Erlaubnis fragen. Stimmt dieser zu, darf die Wohnung auch als Ferienunterkunft an Touristen vermietet werden. Eine Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Personen ist nicht zulässig.

Ist der Vermieter mit einer Untervermietung einverstanden, steht die Wohnung auch Touristen offen.© Christian Charisius




