Urteil
Flughafenstandort ist für Anspruch auf Ausgleichszahlung unwichtig
Frankfurt/Main. Wird der Anschlussflug wegen des verspäteten Zubringers verpasst, erhalten Fluggäste eine Ausgleichzahlung. Das gilt auch, wenn sich der Umsteigeflughafen nicht in der EU befindet. Ein entsprechendes Urteil hat jetzt das Landgericht Frankfurt gefällt.

Flugreisende erhalten auch dann eine Ausgleichzahlung, wenn der Anschlussflug auf einem Nicht-EU-Flughafen verpasst wird.© Hannibal




