Recht
Flugreisende haben Anspruch auf Entschädigung bei Verspätung
Karlsruhe. Fluggäste, die ihren Anschlussflug verpassen und ihren Zielort mit mehr als drei Stunden Verspätung erreichen, haben Anspruch auf Entschädigung. Dies hat der Bundesgerichtshof nun entschieden. Das Urteil ist ein weiteres in einer Reihe von vielen bezüglich der neuen Fluggastrechteverordnung.



