Entschädigung
Auf kleineren Flughäfen Beweise für Verspätung sammeln
Potsdam. Bei einer starken Verspätung oder einem gestrichenen Flug steht dem Gast in der Regel eine Entschädigung laut der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Doch oft stellen sich Airlines beim Bezahlen quer. Gerade bei kleineren Flughäfen empfiehlt es sich deshalb Beweise für die Verspätung zu sammeln.

Flug verspätet oder gestrichen: Wer einen Nachweis braucht, kann auch ein Handyfoto von der Anzeigetafel machen.© Ian Langsdon




