Anschlüsse
Ausgleichszahlungen nur bei verspäteten Code-Sharing-Flügen verpflichtend
Frankfurt/Main. Verpassen Passagiere wegen eines verspäteten Zubringerflugs ihren Anschluss, steht ihnen meist eine Ausgleichszahlung zu. Das gilt nicht, wenn die Flüge unabhängig voneinander sind und vom Veranstalter verknüpft wurden. Ein entsprechendes Urteil fällte nun das Landgericht Frankfurt.

Sind Anschlussflüge unabhängig und es liegt kein Code-Sharing vor, gehen die Passagiere leer aus.© dpa




