Gerichtsurteil
Ausgleichszahlungen bei Flugausfall wegen Nachtflugverbot
Frankfurt/Main. Soll ein Flugzeug kurz vor dem Nachtflugverbot abfliegen, muss die Airline die Maschine pünktlich abfertigen. Kommt es doch zum Flugausfall, steht den Passagieren eine Ausgleichzahlung zu, so ein Gerichtsurteil. Eine Frau hatte geklagt, die mit elf Stunden Verspätung in Buenos Aires ankam.

Kommt es durch das Nachtflugverbot zu großen Flugverspätungen, müssen die Fluggesellschaften ihre Passagiere entschädigen.© Boris Roessler




