Fluggastrechte
Entschädigung wegen Verspätung nach Unfall auf dem Rollfeld
Rüsselsheim. Wann ist die Airline schuld, wann nicht? Das ist die entscheidende Frage im Streit um Verspätungen bei Flugreisen. Einen Unfall mit einem Treppenfahrzeug auf dem Rollfeld muss sie verantworten, so ein Gerichtsurteil. Ein Flugzeug war dadurch sieben Stunden zu spät gestartet.

Gehören zur Flugabwicklung dazu: Treppenfahrzeuge am Flughafen. Verspätungen durch Zusammenstöße mit einem Flugzeug berechtigen daher zu Entschädigungen.© Marc Tirl




