Reise-Ärger
Fluggäste erhalten bei Vögeln im Triebwerk keine Entschädigung
Karlsruhe. Wenn Vögel das Triebwerk eines Flugzeugs lahmlegen, ist das ein “außergewöhnlicher Umstand“. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Kommt es in der Folge zu Verspätungen, haben Fluggäste kein Anrecht auf Entschädigung. Juristisch betrachtet gehöre Vogelschlag zu den “außergewöhnlichen Umständen“, die von den Fluggesellschaften nicht beeinflusst werden können.

Vögel sind ein Risiko für Flugzeuge: Verspätet sich ein Flug wegen Vogelschlags, müssen Passagiere sich damit abfinden, meint der BGH.© Carsten Rehder



