Lärm
Kinderlärm berechtigt nicht grundsätzlich zur Mietminderung
München. Nachbarn müssen Geräusche von Kindern hinnehmen. Denn gesetzlich ist Kinderlärm nicht mit Verkehrs- oder Baustellenlärm vergleichbar. Verursachen Kinder hingegen in der Wohnung Lärm, müssen Nachbarn das nicht akzeptieren. Bei extremen Lärmstörungen können sie sich bei ihrem Vermieter beschweren.

Laut Gesetz ist Lärm von spielenden Kindern nicht mit Verkehrslärm, Diskotheken- oder Baustellenlärm zu vergleichen.© getty



