Urteil
Bauarbeiten und Baulärm in Nachbarschaft keine Mietmängel
Berlin. Bauarbeiten und daraus folgender Lärm sind keine Mängel und schließen Mietminderung aus. In einem aktuellen Fall fühlte sich ein Mieter durch den Lärm vom gegenüberliegenden Grundstück gestört und wollte die Miete mindern. Entschieden wurde zugunsten des Vermieters - mit einleuchtender Begründung.

Bauarbeiten und der damit verbundene Lärm sind keine Mängel, die zu einer Mietminderung führen müssen.© Getty


