Lärmbelästigung
Keine einheitliche Regelung für Musizieren im Mietshaus
Berlin. Wenn der Mietvertrag keine konkrete Regelung vorgibt, ist es Musikern erlaubt, am Tag ungefähr zwei bis drei Stunden außerhalb der Ruhezeiten zu musizieren. Dabei ist es egal, ob es sich um Profi-Musiker oder Dilettanten handelt. Unterschiede macht aber das Instrument, das gespielt wird.

Ob schiefes Geklimper oder sanfte Töne - Mieter dürfen generell in ihrer Wohnung musizieren.© getty




