Nachbarschaftsrecht
Bei Hausmusik oder Geschlechtsverkehr an die Nachbarn denken
Hamburg. Jeder hat das Recht, seine Persönlichkeit zu entfalten. Doch Schluss ist, wo andere Schaden nehmen. Das gilt auch für das Klavierspielen oder Sex in der Wohnung. Zimmerlautstärke ist ok, alles andere ist zu laut. Außerdem muss man die allgemeinen Ruhezeiten einhalten.

Ein Klavier hört man im ganzen Mietshaus. Daher sollten Musikliebhaber sich nicht zu oft an die Tasten setzen. Denn das kann die Nachbarn stören. © dpa


