Hausordnung
Mieter dürfen grundsätzlich in ihrer Wohnung Musizieren
Berlin. Während der Ruhezeiten ist das Musizieren in der Wohnung verboten. Grundsätzlich dürfen Mieter aber in ihrer Wohnung musizieren. Damit die Nachbarn nicht übermäßig belästigt werden, gilt das Rücksichtnahmegebot: Mieter sollten pro Tag nicht länger als zwei bis drei Stunden Musik machen.

Das Musizieren ist während der Ruhezeiten verboten.© Jürgen Theobald




