Urteil
Ein Mietvertrag kann auf Lebenszeit abgeschlossen werden
Freiburg. Ein Mietvertrag kann grundsätzlich auch für die Lebenszeit eines Mieters abgeschlossen werden. Das berichtet die Fachzeitschrift “NJW-Spezial“ unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Freiburg. Eine solche Vereinbarung kann beispielsweise geschlossen werden, wenn der Mieter Investitionen in die Wohnung tätig.

Abgesichert: Nimmt ein Mieter besondere Investitionen vor, kann er mit seinem Vermieter auch einen Mietvertrag auf Lebenszeit abschließen.© Armin Weigel




