Winterdienst
Eigentümer kann Mieter zum Schneeräumen zwingen
Berlin. Hauseigentümer müssen vor der Tür den Schnee räumen. Vermieten sie das Objekt, können sie diese Pflicht auf den Mieter übertragen oder auf dessen Kosten einen Winterdienst beauftragen. Im Falle eines Unfalls durch Schnee und Eis ist dann auch der Mieter haftbar.

Harte Arbeit: Im Winter muss der Schnee vor der Haustür geräumt werden.© Daniel Naupold




