Urteil
Mieter müssen bunte Wände vor Auszug wieder hell streichen
Karlsruhe. Rot, gelb oder blau - wer knallige Farben mag, kann auch als Mieter seine Wände bunt anstreichen. Doch vor Rückgabe der Wohnung müssen die Wände wieder in hellen, gedeckten Farben erstrahlen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.




