Recht
Hausbesitzer muss Einhaltung der Räumpflicht kontrollieren
München. Gibt der Hausbesitzer die Räumpflicht an seine Mieter weiter, muss er die Einhaltung dieser trotzdem stichprobenartig kontrollieren. Verletzt sich beispielsweise ein Passant auf dem Gehweg aufgrund von Glatteis, haftet auch weiterhin der Hausbesitzer.

Obliegt den Mietern die Räumungspflicht, muss der Hausbesitzer deren Einhaltung trotzdem stichprobenartig kontrollieren.© getty | Unbekannt

