Steuertipp
Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen
Essen. . Kosten, die bei der Beseitigung von Schnee vor der Haustür anfallen, können von der Steuer abgesetzt werden. Das geht aus einem Gerichtsbeschluss hervor. Die Revision steht zwar noch aus, aber Mieter wie Vermieter können sich bei der Steuererklärung bereits auf das Verfahren berufen.

Wer für die Schneebeseitigung vor der Haustür lieber einen Winterdienst beauftragt, kann die entstehenden Kosten von der Steuer absetzen.© getty



