Wohnen
Das Mietverhältnis richtig mit Aufhebungsvertrag beenden
Berlin. Bei gegenseitigem Einverständnis können Mieter und Vermieter einen sogenannten Aufhebungsvertrag schließen, mit dem das Mietverhältnis vorzeitig beendet wird. Allerdings sollten derartige Verträge immer schriftlich geschlossen werden. Weitere Regelungen können darin vereinbart werden.

Ein Mietvertrag lässt sich mit einem Aufhebungsvertrag vorzeitig beenden.© Jens Schierenbeck




