Mietrecht
Wohnung nur mit Erlaubnis des Vermieters untervermieten
Berlin. Untervermietung ist für viele Studenten in den Semesterferien die Chance, sich etwas dazuzuverdienen. Das sollte allerdings unbedingt mit dem Vermieter abgesprochen werden. Stimmt der Vermieter nicht zu, kann die Untervermietung unter Umständen aber eingeklagt werden.

Mietowohnungen können untervermietet werden. Allerdings sollte man bei dieser Entscheidung unbedingt den Vermieter mit einbeziehen, sonst drohen rechtliche Konsequenzen.© WAZ FotoPool




