Mieterbund
Bei Wohnungsmängeln hat Mieter Anspruch auf Mietminderung
Berlin. Bei Wohnungsmängeln haben Mieter das Recht auf Mietminderung. Alle Räume müssen im vertragsgemäßen Zustand sein. Dazu zählen auch Keller und Speicher. Ist das nicht der Fall, muss der Vermieter die Mängel beseitigen. Anders sieht es aus, wenn der Mieter den Mangel selbst verursacht hat.

Mieter haben das Recht auf eine Mietminderung, wenn Wohnungsmängel vorliegen.© Dirk Bauer




