Bau
Mängel an neu gebauten Häusern verjähren nach fünf Jahren
Kiel. Wer in ein neu gebautes Haus einzieht, will erst einmal nicht an Mängel denken. Dennoch können welche auftreten. Die Baufirma muss sie grundsätzlich in den fünf Jahren nach der Abnahme beseitigen. Über die Art und Weise kann man allerdings diskutieren.



