Wohnen
Mietminderung - Mieter müssen feuchte Keller nicht hinnehmen
Berlin. Feuchte Keller berechtigen Bewohner, ihre Miete zu mindern. Das entschied jetzt das Landgericht Berlin entschieden, nachdem ein Mieter geklagt hatte. Bewohner dürfen solange die Miete herabsetzen, bis die Instandsetzung des nassen Kellers vollzogen ist.

Ein feuchter Keller sollte abgedichtet werden. Als Mieter hat man darauf ein Anrecht.© Initiative_PRO_KELLER



