Recht
Entgangener Mietvertrag rechtfertigt keinen Schadenersatz
München. Wenn ein Vermieter Wohnungsinteressenten einen nicht unterschriebenen Mietvertrag aushändigt und eine Schufa-Auskunft anfordert, bedeutet dies nicht, dass ein Vertragsabschluss so gut wie sicher ist. Nachdem nun ein Ehepaar auf Schadensersatz klagte, stellte dies das Amtsgericht München klar.

Nur weil man den Eindruck hat, dass ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden könnte, sollte man nicht direkt seine alte Wohnung kündigen.© Hannibal




