Wohnen
Kein Anrecht auf Geld vom Arbeitgeber für berufsbedingten Umzug
Köln. Wer berufsbedingt umziehen muss, hat keinen Anspruch auf die Übernahme der dadurch entstehenden Kosten. Angestellte sollten sich in der Personalabteilung erkundigen. Selbst wenn es in einem Unternehmen gar keine Regeln für Umzüge gibt, lohnt es sich, nachzufragen.

Arbeitnehmer müssen für die Kosten eines berufsbedingten Umzugs in der Regel selbst aufkommen. Oft kann es jedoch helfen, beim Unternehmen nachzufragen.© Getty




