Mietrecht
Eigenbedarfskündigung ist trotz mündlicher Vereinbarung rechtens
Karlsruhe. Mieter haben oft schlechte Karten, wenn ihr Vermieter Eigenbedarf für eine Wohnung anmeldet. Selbst wenn vorher eine solche Kündigung mündlich ausgeschlossen wurde, kann sie wirksam sein. Voraussetzung dafür ist, dass die Kündigungsgründe bei Vertragsabschluss noch nicht bestanden haben.

Der Vermieter darf wegen Eigenbedarfs kündigen - wenn sich seine oder die Lebensumstände naher Angehöriger geändert haben.© Jens Schierenbeck



