Mietrecht
Vermieter muss auf verspätete Mietzahlung zügig reagieren
Berlin. Wie die Zeitschrift “Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ berichtet, dürfen Vermieter nicht mehr drei Monate warten, wenn sie dem Mieter wegen verspäteter Mietzahlungen kündigen wollen. Sonst darf der Mieter darauf vertrauen, dass der Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses als nicht unzumutbar ansieht.

Wenn der Mieter auf eine Abmahnung nicht reagiert, darf der Vermieter mit der Kündigung nicht zu lange warten.© Getty




