Mietrecht
Mieter dürfen Wäsche in der eigenen Wohnung trocknen
Berlin. Wäschetrocknen in der Mietwohnung ist grundsätzlich erlaubt. Dies erklärte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Selbst, wenn ein Trockenraum zur Verfügung steht, dürfen Mieter die Wäsche in der Wohnung trocknen. Allerdings gibt es hierbei einige Dinge zu beachten.

Wäschetrocknen in der Mietwohnung ist erlaubt. Allerdings hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass hierbei keine Feuchtigkeitsschäden entstehen.© Getty




