Wohnen
Vermieter muss Umbauten in Wohnung sofort beanstanden
Lüneburg. Wer seine Wohnung umbaut und den Vermieter frühzeitig darüber informiert, dem darf nicht fristlos gekündigt werden. Auch den ursprünglichen Zustand müssen die Mieter erst nach ihrem Auszug wieder herstellen, entschied jetzt das Landgericht Lüneburg.

Bauliche Veränderungen sind kein Grund für eine fristlose Kündigung, wenn der Vermieter früh genug Bescheid weiß, entschied jetzt das Landgericht Lüneburg.© Getty Images



