Berufsleben
Bei Verstoß gegen Kleiderordnung droht Kündigung
Cottbus. Wenn ein Angestellter sich mehrmals weigert, Dienstkleidung zu tragen, kann dies unter bestimmten Umständen zu einer Kündigung führen. In dem vorliegenden Urteil beziehen sich die Richter unter anderem auf die im Arbeitsvertrag zu Grunde liegende Kleiderordnung.

Ein Arbeitgeber darf seinem Angestellten wegen eines Verstoßes gegen die Kleiderordnung kündigen. Foto: Volker Hartmann/ddp© ddp

