Urteil
Kritik auf privater Facebook-Seite kein besonderer Kündigungsgrund
Köln/München. . Wenn eine Angestellte sich auf ihrer privaten Facebook-Seite negativ über einen Kunden äußert, rechtfertigt dies nicht eine Kündigung. In dem Urteil beziehen sich die Richter unter anderem auf das private Umfeld der Meinungsäußerung.


