Berufsleben
„Whistleblowing“ kann den Arbeitsplatz kosten
Kiel/ Köln. . Das sogenannte „whistleblowing“, also die Weitergabe eines im Unternehmen begangenen Verstoßes, kann eine Kündigung zur Folge haben. In dem vorliegenden Fall hat ein Arbeitnehmer nicht das klärende Gespräch mit dem Vorgesetzten gesucht, sondern das Fehlverhalten sofort einer Behörde gemeldet.




