Mülheim. Die Bürgerinitiative zur Rettung des VHS-Gebäudes in der Müga hält das Bürgerbegehren für zulässig und will ab Mai Unterschriften sammeln.
Die Initiative zur Rettung der VHS in der Müga hält am Bürgerbegehren fest und will Anfang Mai mit dem Sammeln von Unterschriften beginnen. Ihr Ziel ist die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes, in dem auch künftig wieder der Lehrbetrieb erfolgen soll. Die Initiative ist der Auffassung, dass das Bürgerbegehren zulässig ist, und ist bereit, darum zu streiten. Es ist das neunte Bürgerbegehren, das in Mülheim erfolgt.
„Der Vorwurf, das Begehren richte sich gegen den bestehenden Ratsbeschluss, ist konstruiert und nicht nachvollziehbar“, so Inge Ketzer, Erich Bocklenberg und Kirsten Grunau als Sprecher der Initiative. Die Stadtverwaltung hatte in dieser Woche erklärt, dass nach ihrer Rechtsauffassung das Bürgerbegehren nicht zulässig ist, weil es sich gegen einen Ratsbeschluss aus dem Dezember richte und daher die zulässige dreimonatige Frist für das Begehren verstrichen sei.
Kostenschätzung wird mitgeteilt
Aus Sicht der Initiative tangiert die vom Rat im Dezember beschlossene Untersuchung von Alternativen zum Standort in der Müga nicht das Ziel, die Erhaltung und Nutzung des VHS-Gebäudes in der Müga. „Es wurden daher auch seitens der Initiative keine Fristen versäumt.“ Die von der Stadt vorgetragenen Ablehnungsgründe wirkten wie ein Angriff auf demokratische Grundprinzipien der gesetzlich geregelten Bürgerbeteiligung, erklären die Sprecher der Initiative. Die Stadtverwaltung hatte betont, dass sie lediglich ihre Rechtsauffassung dargelegt und keineswegs das Bürgerbegehren abgelehnt habe.
Die Initiative will die „grobe Schätzung“ der Stadt zu den Kosten der Gebäudesanierung – zwischen 16 und 20 Millionen Euro – in den Text des Bürgerbegehrens einpflegen.
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