Haftbefehl

Gutachter prüft Schuldfähigkeit von 88-Jährigem in Mordfall

In Saarn spielte sich am Nachmittag des 1. Januar ein Familiendrama ab.

In Saarn spielte sich am Nachmittag des 1. Januar ein Familiendrama ab.

Foto: Patrick Schlos (Archiv)

Mülheim.  Ein 88-Jähriger, der seine Frau getötet haben soll, beruft sich auf Erinnerungslücken. Ein Gutachter soll nun dessen Schuldfähigkeit untersuchen.

Auch rund einem Monat nach der Tat sind die Hintergründe eines Gewaltdelikts in Saarn weiter unklar. Laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft Duisburg hat ein 88-Jähriger, der am Neujahrstag seine gleichaltrige Ehefrau getötet haben soll, in seinen Vernehmungen zwar grundsätzlich Angaben zur Sache gemacht, sich aber auf „Erinnerungslücken“ berufen. Er wisse nicht mehr, was an diesem Tag in dem Haus an der Saargemünder Straße passiert sei.

Laut Staatsanwaltschaft hat der Mann seine Frau mit einem Messer getötet. Gegen den Senior wurde ein Haftbefehl wegen Mordes vollstreckt. Der 88-Jährige liegt weiter in einem Justizvollzugskrankenhaus. Ihm gehe es „den Umständen entsprechend“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Ein Sachverständiger solle nun untersuchen, ob der Mann überhaupt schuldfähig ist. Bis das psychiatrische Gutachten vorliegt, werde es aber wohl noch mehrere Wochen dauern.

Als die Polizei am 1. Januar gegen 18 Uhr an dem Haus eintraf, hatte der 88-Jährige selbst schwerwiegende Verletzungen. Nicht auszuschließen ist, dass er erst seine Frau getötet hat und sich dann selbst das Leben nehmen wollte. Die Ermittler sprechen in einem solchen Fall von einem sogenannten erweiterten Suizid. Erst am Mittwochmorgen hatte sich in Oberhausen ein ähnlich gelagertes Familiendrama abgespielt. Die Polizei konnte aus einem Haus in Sterkrade ein älteres Ehepaar nur noch tot bergen. Dabei soll eine Schusswaffe im Spiel gewesen sein.

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