Gericht
Gericht drängt Awo zur gütlichen Einigung mit Zwilling
Duisburg/Mülheim. Das Landgericht Duisburg rät Mülheims Awo dringend zur gütlichen Einigung mit ihrer geschassten Geschäftsführerin Adelheid Zwiling. Andernfalls wäre der Kündigungsschutzklage Ex-Geschäftsführerinwohl stattzugeben. Nun geht es um die Höhe der Abfindung.

Die geschasste Awo-Geschäftsführerin Adelheid Zwilling kann noch lachen. Für sie war gestern ein guter Tag.© Fabian Strauch Photography / WAZ



