Wirtschaft
Verwaltungsgericht erklärt Handwerker-Parkausweis für rechtswidrig
Mülheim. . Es galt als Errungenschaft: Der Handwerker-Parkausweis galt für den gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf und erlaubte sogar das Parken in Fußgängerzonen. Nun hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf diese Regelung für rechtswidrig erklärt - und nicht nur die Unternehmen in Mülheim sind verärgert.

Eigentlich eine verbotene Zone zum Parken. Handwerker dürfen mit einem besonderen Ausweis hinein. Das geht auch immer noch. Nur müssten die Betriebe jetzt für jede Stadt einen einzelnen Ausweis beantragen...© NRZ


