Verbraucher
Geschenkt – aber nicht gewünscht
Mülheim. . Die Verbraucherzentrale betont: Kunden haben keinen rechtlichen Anspruch auf Umtausch. Doch viele Händler zeigen sich kulant. Im Internet gilt ein Rückgaberecht, aber dennoch sollte man nicht wahllos Ware bestellen, rät die Verbraucherberaterin Christiane Lersch und gibt Tipps zum Umtausch.

Weihnachtsgeschenke werden häufig nach den Festtagen umgetauscht.© sergej lepke / WAZ FotoPool

