Urteil
Moschee-Bau in Mülheim laut Verwaltungsgericht zulässig
Mülheim. . Prinzipiell ist der Bau der Moschee an der Ecke Hohe Straße/Steinkampstraße in Mülheim-Styrum zulässig, da es sich bei dem Standort nicht um ein reines Wohngebiet handelt. Nach der Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts könnte es daher nun bald zum Bau des Gotteshauses kommen.

Dem Bau einer Moschee in Mülheim-Styrum steht laut Verwaltungsgericht Düsseldorf nichts mehr im Wege.© NRZ



