Verwaltungsgericht
Gericht moniert Beitragsbescheide der Stadt Mülheim
Mülheim. . Fast 30 Jahre nach Straßenbauarbeiten an der Alberstraße in Styrum hat die Stadt Mülheim Anliegern die Rechnung präsentiert. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jetzt entschieden: Die Stadt darf auch nach Jahrzehnten noch abkassieren. Aber nicht alles.

Kosten für Erschließungsanlagen, hier die Dr.-Simoneit-Straße, darf die Stadt auch nach Jahrzehnten noch auf anliegende Eigentümer umlegen, so das Gericht.© WAZ FotoPool



