Soziales
"P-Konto" schützt Existenzminimum vor der Pfändung
Mülheim. . Seit Juli 2010 gibt es das so genannte “P-Konto“ (Pfändungsschutz-Konto). Viele Mülheimer sind laut Schuldnerberatung und Verbraucherzentrale nicht ausreichend darüber informiert. Bis Jahresende sollte eine Umstellung erfolgen. Ohne P-Konto ist bei einer Pfändung auch das Existenzminimum in Gefahr.

Wer sein Konto bis zum Jahresende nicht in ein "P-Konto" umwandeln lässt, muss im Falle einer Kontopfändung auch auf das Existenzminimum verzichten. Foto: Knut Vahlensieck© WR Dortmund/Knut Vahlensieck




